Eigene Kundendomain vorbereiten
Sie bereiten eine eigene Subdomain vor und unterscheiden DNS-Nachweis und Betriebsfreigabe.
Version 1.0 · aktualisiert am 21.10.2026
Das brauchen Sie
- Eigene Ads-Marke mit Premium und passender Verwaltungsrolle.
- Eine eigene Subdomain und Zugriff auf deren DNS-Verwaltung; Betriebsfreigabe für HTTPS und Routing.
Die Verwaltung ist lokal implementiert und geprüft. Eine reale Domain benötigt zusätzlich bestätigtes DNS, HTTPS und Betriebsrouting. Diese Anleitung behauptet keine bereits erfolgte externe Freigabe.
Subdomain vorbereiten
Öffnen Sie Landingpages und darunter Ihre eigene Kundendomain. Tragen Sie die gewünschte Subdomain ein und wählen Sie Domain vorbereiten.

So erkennen Sie das Ergebnis: Die Domain wird Ihrer Marke zugeordnet; sie ist dadurch noch nicht öffentlich aktiv.
DNS-Nachweis eintragen
Übernehmen Sie den angezeigten TXT-Nachweis in die DNS-Verwaltung Ihrer Domain und lassen Sie ihn prüfen. Ein synthetischer Testnachweis erlaubt kein echtes Routing.
So erkennen Sie das Ergebnis: Nur ein aktueller tatsächlicher DNS-Nachweis bestätigt die Domaininhaberschaft.
Betrieb gesondert freigeben
Der Betrieb muss HTTPS und die Weiterleitung auf öffentliche Ads-Seiten bestätigen. Kundenhosts dürfen keine Anwendung, Anmeldung oder internen APIs öffnen. Ohne diese Bestätigung bleibt die Domain gesperrt.
So erkennen Sie das Ergebnis: DNS-Nachweis und Betriebsbestätigung werden getrennt geprüft.
Ablauf und Widerruf beachten
DNS-Nachweise gelten 24 Stunden, Betriebsbestätigungen höchstens sieben Tage. Abgelaufene oder widerrufene Nachweise sperren das Routing. Bei einem Wechsel wird der Nachweis erneuert.
So erkennen Sie das Ergebnis: Die Domain bleibt ausschließlich mit gültiger Zuordnung und Freigabe erreichbar.
Wenn etwas nicht funktioniert
Die Domain ist trotz DNS-Eintrag noch nicht erreichbar.
Prüfen Sie den aktuellen Nachweis und die gesonderte HTTPS-/Routingbestätigung. Wiederholtes Speichern ersetzt keine Betriebsfreigabe.
Häufige Fragen
Wird die Domain durch das Speichern veröffentlicht?
Nein. Dafür sind tatsächlicher DNS-Nachweis und separate Betriebsfreigabe notwendig. Die reale Abnahme steht noch aus.